AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die vorliegenden Bedingungen gelten für Kurzaufenthalte, SOS Appart Aufenthalte, Entdeckungsaufenthalte, Hotelaufenthalte, Wellnessaufenthalte und Firmenaufenthalte.

  1. Alle Verträge beginnen mit der Annahme des Angebots, das Relais d’Or Gestion SA dem Kunden per E-Mail, mündlich oder per Post zukommen lässt.
  2. Die Buchung des Aufenthalts/der Unterkunft wird bestätigt, sobald eine Anzahlung von mindestens 30% des Gesamtbetrags des Aufenthalts auf dem Bankkonto von Relais d’Or Gestion SA empfangen wurde. In der Zwischenzeit bleibt die Buchung vorläufig und Relais d’Or Gestion SA behält sich das Recht vor, die Unterkunft an einen anderen Kunden zu vergeben, wenn der Betrag nicht bezahlt ist.
  3. Alle Preise sind in Schweizer Franken – CHF – angegeben, inklusive aller Steuern, mit Ausnahme der Kurtaxe.
  4. Die Preise verstehen sich vorbehaltlich lokaler Steuern und Abgaben. Die MWT ist im Preis für den Aufenthalt enthalten.
  5. Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei allen Aufenthalten um einmalige und kurzfristige Aufenthalte handelt. Es ist nicht gestattet, die Adresse der Einrichtung als Wohnsitz anzugeben. Ein Aufenthalt von maximal 6 Monaten ist auf ausdrücklichen schriftlichen Antrag für Verträge mit der Bezeichnung “SOS Apparts” zulässig.
  6. Gemäss dem Tourismusgesetz ist der Kunde verpflichtet, eine Kurtaxe pro Person und Tag zu zahlen. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der Kunde sich bei Nichtzahlung der Steuer strafbar macht. Die Steuer wird Ihnen von Relais d’Or Gestion SA zusätzlich zum Preis des Aufenthalts in Übereinstimmung mit dem entsprechenden Gesetz in Rechnung gestellt.
  7. Falls Sie an einem Wochenende oder an einem Feiertag anreisen, setzen Sie sich bitte eine Woche im Voraus mit der Residenz in Verbindung, um Ihre Ankunft zu bestätigen und die Schlüsselübergabe zu organisieren. Der Gesamtbetrag für den Aufenthalt muss spätestens am Tag der Ankunft bezahlt werden. Bitte beachten Sie, dass die meisten Kreditkarten mit Ausnahme der Postcard akzeptiert werden.
  8. Ankünfte sind von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich.
  9. Die Abreise erfolgt um 10:00 Uhr. Für jede Abreise nach dieser Zeit wird eine zusätzliche Gebühr erhoben. Eine vorzeitige Abreise berechtigt den Gast nicht zu einer Ermäßigung oder Rückerstattung, auch nicht teilweise.
  10. Der Aufenthalt muss durch eine obligatorische Haftpflichtversicherung abgesichert sein, andernfalls wird eine Kaution von 500 CHF für jede Anmietung über 7 Tage hinaus verlangt.
  11. Die Unterkunft muss am Ende des Aufenthalts sauber und aufgeräumt hinterlassen werden. Der Müll muss korrekt sortiert und in den dafür vorgesehenen Bereichen der Residenz entsorgt werden.
  12. Der Kunde verpflichtet sich, Relais d’Or Gestion SA jedes Problem oder jede Störung innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft zu melden. Der Kunde wird für alle Schäden, Diebstähle, Verstöße oder Nichteinhaltung der Hausordnung während seines Aufenthalts verantwortlich gemacht.
  13. Gemäss unseren Bedingungen steht Ihnen ein Aussenparkplatz zur Verfügung. Bitte bringen Sie den Parkschein an einer sichtbaren Stelle in Ihrem Fahrzeug an, wenn Sie ihn auf unseren Stellplätzen abstellen. Ansonsten beachten Sie bitte die Hinweise auf der Stechuhr.

  1. Stornierungsbedingungen:
  • Flexibler Tarif: Der Kunde kann seine Reservierung bis zu 5 Tage vor der Ankunft kostenlos stornieren. Bei einer Stornierung innerhalb von 5 Tagen vor der Ankunft muss der Kunde den vollen Betrag der Reservierung bezahlen. Wenn der Kunde nicht anreist, muss er den Gesamtbetrag der Reservierung bezahlen. Eine Vorauszahlung ist nicht erforderlich.

  • Nicht rückzahlbarer Tarif:
    Der Kunde muss den Gesamtbetrag der Reservierung bezahlen, wenn er/sie zu irgendeinem Zeitpunkt storniert. Der Kunde muss den Gesamtbetrag der Reservierung jederzeit im Voraus bezahlen.
  1. Im Falle einer Stornierung aus ausserordentlichen Gründen (Pandemien etc.), die die Durchführung des Aufenthalts aus den folgenden Gründen verhindert, wird der Aufenthalt nicht erstattet, sondern kann kostenlos und zum ursprünglich vereinbarten Preis auf andere Termine übertragen werden:
  2. Von der Regierung verhängte Quarantäne bei Ankunft oder Abreise aus der Schweiz.
  3. Schließung der Grenzen zwischen dem Land der Abreise und der Schweiz.
  4. Gesellschaftliche, kulturelle oder sportliche Aktivitäten oder Versammlungen, die durch einen Regierungsbeschluss verboten sind.
  5. Alle Buchungen, die innerhalb von 30 Tagen vor der Abreise erfolgen, müssen bei der Bestätigung vollständig bezahlt werden.
  6. Sobald die Unterkunft bestätigt ist, können die Buchungen nicht mehr geändert werden.
  7. Die Anzahl der Unterkünfte ist nicht vertraglich festgelegt und Relais d’Or Gestion SA behält sich das Recht vor, dem Kunden eine Unterkunft seiner Wahl zuzuweisen, sofern dieser einen Standard aufweist, der der ursprünglichen Anfrage des Kunden entspricht oder besser ist.
  8. Der Mietpreis beinhaltet die Nebenkosten (Wasser, Strom und Heizung). Andere Leistungen sind in dem erhaltenen Angebot je nach Art des Aufenthalts angegeben.
  9. Im Falle der Teilnahme an den Aktivitäten verpflichtet sich der Kunde, den Ablauf und die Zeiten, die für jede Aktivität angegeben sind, zu respektieren. Je nach Art der organisierten Aktivität kann eine zusätzliche Gebühr erhoben werden.
  10. Während seines Aufenthalts verpflichtet sich der Kunde, die Hausordnung zu respektieren. Es ist verboten, nach 22:00 Uhr Lärm zu machen. Es gelten die Schweizer Gesetze zu diesem Thema.
  11. Es ist verboten, in der Residenz zu rauchen, außer in den dafür vorgesehenen Bereichen. Kunden, die sich nicht an die Regeln halten, werden aufgefordert, die Räumlichkeiten zu verlassen. Eine vorzeitige Abreise berechtigt den Kunden nicht zu einer Ermäßigung oder Rückerstattung des Mietpreises, auch nicht teilweise. Darüber hinaus wird bei Zuwiderhandlung eine Reinigungsgebühr von 300 CHF erhoben.
  12. Der Kunde ist verpflichtet, die örtlichen Abfall- und Parkvorschriften zu beachten.
  13. Kunden mit Haustieren sind dafür verantwortlich, dass sich ihre Haustiere im Gebäude gut benehmen und dass es weder innerhalb noch außerhalb der Residenz zu Problemen mit der Sauberkeit oder dem Zusammenleben kommt. Die Nichteinhaltung dieses Artikels wird mit einer Geldstrafe von 300 CHF geahndet und kann zu einer vorzeitigen Abreise aus der Residenz führen. Eine vorzeitige Abreise berechtigt nicht zu einer Ermäßigung oder Rückerstattung, auch nicht teilweise, des Aufenthalts.
  14. Die Unterkünfte verfügen über keine Küchenausstattung. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle notwendigen Vorräte für die Dauer des Aufenthaltes mitzubringen. Die Kunden nehmen ihre Vorräte bei der Abreise zurück. Es ist verboten, persönliche Vorräte in der Wohnung zu lassen.

Bei Zuwiderhandlung kann der Kunde mit einer Geldstrafe von 150 CHF belegt werden.

  1. Der Kunde versichert mit seinem Besuch bei Relais d’Or Gestion SA, dass er selbständig ist und dass sein Gesundheitszustand es ihm erlaubt, seinen Aufenthalt unter den bestmöglichen Bedingungen zu verbringen. Sollte medizinische oder paramedizinische Hilfe erforderlich sein, versichert der Mieter, dass er zuvor die notwendigen Schritte unternommen hat. Der Kunde entbindet Relais d’Or Gestion SA von jeglicher Verantwortung für eventuelle Schäden und versteht, dass die Residenz weder ein Rettungsdienst noch eine medizinische Einrichtung ist.
  2. Im Falle von höherer Gewalt: Naturkatastrophen, klimatische oder politische Umwälzungen oder andere Störungen durch Bauarbeiten, private oder öffentliche Demonstrationen oder andere Ereignisse, die sich der Kontrolle von Relais d’Or Gestion SA entziehen, berechtigt keinen Antrag den Kunden zu einer finanziellen Entschädigung oder zu Dienstleistungen.
  3. Im Rahmen der von Relais d’Or Gestion SA organisierten Aktivitäten und Veranstaltungen können Tonaufnahmen, Fotos und Videos gemacht und von Relais d’Or Gestion SA verwendet werden, um Relais d’Or und seine Bewohner zu präsentieren, wobei das produzierte Material zu Kommunikationszwecken auf unseren verschiedenen Kommunikationskanälen verwendet wird. Jede Ablehnung muss von Relais d’Or Gestion SA schriftlich mitgeteilt werden.
  4. Für jede Meinungsverschiedenheit über die Ausführung oder Nichtausführung der vorliegenden Bedingungen ist das Gericht des Bezirks Monthey das zuständige Gericht.

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